Kurzüberblick: Was gilt ab 3. April 2022?
Die bisher bestehenden Regelungen zum Infektionsschutz laufen mit Ablauf des 2. April 2022 aus. Ab dem 3. April gibt es grundsätzlich nur noch Basisschutzmaßnahmen in bestimmten Bereichen. Die Bayerische Staatsregierung hat entschieden, Bayern nicht zum Hotspot zu erklären.
Von 3. April an gilt die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Sie umfasst u.a. folgende Basisschutzmaßnahmen:
Hallo ihr Bunten,
da wir wieder vermehrt die Anfrage erhalten haben, hier noch mal zur Erinnerung:
durch Corona könnt ihr derzeit KEINE Begleitpersonen mitnehmen!!
Danke
Egal ob du einen Beratungs oder Tattoo- Termin bei Martin brauchst, einen Termin absagen oder verschieben musst, hier bist du richtig.
Kurze Beschreibung mit deinem Anliegen auch gerne per WhatsApp.
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